Erdbestattung

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Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Ein Wahlgrab wird häufig von Eheleute gewählt, da in diesem die Bestattung von mehreren Verstorbenen möglich ist. In einigen Fällen können zusätzlich auch Urnen in Erdgräbern beigesetzt werden. In einem Reihengrab ist es im Allgemeinen nicht möglich, beispielsweise neben seinem Ehepartner begraben zu werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist ebenfalls nicht möglich. Wahlgräber hingegen unterliegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und können verlängert werden.

Wissenswertes zu Erdbestattungen


Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsformen der Welt. Sie wird heute noch besonders häufig in christlichen und islamischen Religionen genutzt. In diesem Fall spricht man auch von einer Beerdigung. Bei der Erdbestattung in Deutschland besteht eine Sargpflicht. Einige Friedhöfe bieten aber seit kurzem auch Bestattungen in einem Leichentuch an, wie es etwa im Islam üblich ist. Erdbestattungen sind besonders in der Vorbereitung aufwendig, da ein großes Loch für das Grab ausgehoben werden muss. Daher sind die Kosten für den Erwerb eines Erdgrabes in der Regel höher als beispielsweise für ein Urnengrab.

Möglichkeiten bei einem Wahlgrab


Wahlgräber können ein-, zwei- oder mehrstellig sein. Das bedeutet, es können je nachdem ein oder mehrere Verstorbene in einer Grabstätte beigesetzt werden. Zweistellige Wahlgräber werden oft auch "Doppelgräber" genannt und werden häufig von Paaren erworben. Wiederum abhängig von Grabstättenträger, Friedhofssatzung und Grabstelle werden Särge in Doppelgräbern entweder nebeneinander oder übereinander platziert, bei letzterem spricht man oft von so genannten "Tiefgräbern". Zudem fällt bei einer Erdbestattung im Nachhinein in der Regel die Pflege des Grabes an. Das kann von den Angehörigen selbst übernommen werden oder es kann eine Friedhofsgärtnerei engagiert werden, die die Grabpflege entgeltlich übernimmt.

Ruhezeiten bei der Erdbestattung


Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 20 Jahre. Ruhezeiten und Bedingungen sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich, daher ist ein Blick in die jeweilige Friedhofs- und Gebührenordnung ratsam. Jede Kommune muss diese ihren Bürgern zugänglich machen. Oft ist die Friedhofs- und Gebührenordnung im Internet veröffentlicht. Einige Bundesländer regeln die Ruhezeiten auch in ihren Bestattungsgesetzen.